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Allgemeine Bedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

  • Ferienunterkunft: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, (Stand-)Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus, Trekkerhütte oder Ähnliches;

  • Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder der Verein, der dem Urlauber die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;

  • Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;

  • Miturlauber: die Person(en), die gemeinsam mit dem Urlauber im Vertrag angegeben sind;

  • Dritte: jede andere Person, die weder der Urlauber noch dessen Miturlauber ist;

  • Vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft zu zahlen ist; anhand einer Preisliste muss angegeben werden, was nicht im Preis inbegriffen ist;

  • Kosten: alle dem Unternehmer entstehenden Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens;

  • Informationen: schriftliche/elektronische Angaben über die Nutzung der Ferienunterkunft, der Einrichtungen sowie die Regelungen für den Aufenthalt;

  • Stornierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.

Artikel 2: Vertragsinhalt

  • Der Unternehmer stellt dem Urlauber zu Erholungszwecken – also nicht zur dauerhaften Bewohnung – eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber vor Vertragsschluss die schriftlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Bestandteil des Vertrags sind. Änderungen dieser Informationen müssen dem Urlauber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

  • Weichen die Informationen wesentlich von denen beim Vertragsabschluss ab, kann der Urlauber den Vertrag kostenfrei stornieren.

  • Der Urlauber verpflichtet sich zur Einhaltung des Vertrags und der begleitenden Informationen und sorgt dafür, dass auch Miturlauber und/oder Dritte diese einhalten.

Artikel 3: Vertragsdauer und -beendigung

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderungen

  • Der Preis wird auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.

  • Innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss darf der Unternehmer den Preis erhöhen. Der Urlauber kann den Vertrag innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen, wenn er nicht einverstanden ist. Preisänderungen werden im Voraus auf der Website angepasst.

  • Sollte sich nach Festlegung des Preises eine Kostensteigerung (z. B. durch Abgaben oder Steuern) ergeben, die sich direkt auf die Unterkunft oder den Urlauber bezieht, kann diese auch nachträglich an den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 5: Zahlung

  • Der Urlauber ist verpflichtet, die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unter Einhaltung der festgelegten Fristen.
  • Kommt der Urlauber seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mahnung nach, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  • Befindet sich der vollständige fällige Betrag am Anreisetag nicht im Besitz des Unternehmers, ist dieser berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Unterkunft zu verweigern – ebenfalls unbeschadet des Anspruchs auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  • Außergerichtliche Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung in angemessenem Umfang entstehen, gehen zulasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht beglichen, wird nach schriftlicher Mahnung der gesetzlich festgelegte Verzugszinssatz auf den noch offenen Betrag erhoben.

Artikel 6: Stornierung

Bei einer Stornierung zahlt der Urlauber eine Entschädigung an den Unternehmer. Diese beträgt:

  • bei einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Anreisedatum: 15 % des vereinbarten Preises;

  • bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Preises;

  • bei einer Stornierung zwischen zwei und einem Monat vor dem Anreisedatum: 75 % des vereinbarten Preises;

  • bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum: 100 % des vereinbarten Preises.

  • Die Entschädigung wird anteilig – abzüglich der Verwaltungskosten – erstattet, wenn der Platz auf Vorschlag des Erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte
Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
An eine erteilte Zustimmung können Bedingungen geknüpft sein, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Urlauber zur Zahlung des vollen Preises für den vereinbarten Buchungszeitraum verpflichtet.

Artikel 9: Vorzeitige Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei zurechenbarem Verstoß und/oder unerlaubter Handlung
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen:

  • wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte trotz schriftlicher Abmahnung gegen vertragliche Verpflichtungen, Hausordnungen und/oder Sicherheitsvorschriften in einem solchen Maße verstoßen, dass dem Unternehmer nach Maßgabe von Treu und Glauben eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann;

  • wenn der Urlauber trotz schriftlicher Abmahnung dem Unternehmer oder anderen Gästen erhebliche Belästigungen verursacht oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Umgebung stört;

  • wenn der Urlauber trotz schriftlicher Abmahnung die Ferienunterkunft zweckwidrig nutzt, entgegen der vorgesehenen Nutzung des Geländes.

Im Falle einer solchen Kündigung ist der Unternehmer verpflichtet, dies dem Urlauber per persönlich übergebenem Schreiben mitzuteilen. In dringenden Fällen kann eine vorherige schriftliche Abmahnung entfallen.
Nach Kündigung hat der Urlauber die Unterkunft umgehend zu räumen und das Gelände spätestens innerhalb von 4 Stunden zu verlassen.
Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften
Der Unternehmer stellt sicher, dass die Ferienunterkunft sowohl innen als auch außen jederzeit allen behördlich auferlegten Umwelt- und Sicherheitsvorschriften entspricht.
Der Urlauber ist verpflichtet, alle geltenden Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände strikt einzuhalten. Er sorgt ebenfalls dafür, dass mitreisende Personen und/oder ihn besuchende Dritte diese Vorschriften gleichermaßen strikt beachten.

Artikel 11: Instandhaltung und bauliche Veränderungen

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgelände und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  • Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft sowie die direkte Umgebung während der gesamten Vertragsdauer in dem Zustand zu erhalten, in dem er sie übernommen hat.
  • Es ist dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder sonstige derartige Arbeiten vorzunehmen.

Artikel 12: Haftung

  • Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Schäden, ausgenommen Körper- und Todesfälle, ist auf maximal 455.000 Euro pro Schadensereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen diese Risiken zu versichern.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf dem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein dem Unternehmer zurechenbares Versäumnis zurückzuführen.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt.
    Für Ausfälle bei der Versorgung mit Strom, Wasser, Gas usw. haftet der Unternehmer nur, wenn keine höhere Gewalt vorliegt.
  • Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch sein eigenes Verhalten oder das seiner Miturlauber und/oder Dritter verursacht werden, soweit diese ihnen zurechenbar sind.
  • Der Unternehmer verpflichtet sich, nach einer Beschwerde des Urlaubers über Belästigungen durch andere Urlauber angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13: Streitbeilegung

  • Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht.
    Ausschließlich ein niederländisches Gericht ist zuständig, über diese Streitigkeiten zu entscheiden.
    Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 bleibt dadurch die Möglichkeit, sich an das ordentliche Gericht zu wenden, dort bestehen, wo die Bedingungen dies vorsehen.